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Glossar

"Nur 12% der Energiekunden in Deutschland haben überhaupt irgendeine Vorstellung davon was eine Kilowattstunde Strom kostet"

* Prof. Dr. Klaus Kocks hat für den VIK - Verband kommunaler Unternehmen die Kundenzufriedenheitsstudie 05/2006 durchgeführt.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Energiekosten senken

 

Die vom industriellen und gewerblichen Endverbraucher zu entrichtenden Energiekosten setzen sich aus mehreren klar zu differenzierenden Kosten- blöcken zusammen. Energiebezug, Netznutzung, staatliche Abgaben und Steuern.

Der Strom- und Netzkostenanteil beträgt etwa 60% der Energiekosten, staatliche Abgaben und Steuern belasten den Endabnehmer zu etwa 40%.

Die im Folgenden aufgeführten Rechnungspositionen verdienen besondere Beachtung. In jeder einzelnen Position steckt Kostensenkungspotential.


Leistungskosten / Leistungspreisgestaltung

Benutzungsdauer

Wirkarbeitskosten

Blindenergie

Verrechnungspreis / Zähler / Messen

 

Leistungskosten

Sondervertragskunden werden Leistungskosten in Rechnung gestellt. Die Leistungskosten können schnell 20% – 30% der Stromrechnung ausmachen. Betragen sie mehr als 20%, so besteht in der Regel ein gut ausschöpfbares Sparpotential. Je niedriger Ihre Höchstleistung und je glatter (flacher) Ihr Lastprofil ist, desto geringer werden Ihre Stromkosten sein. Das liegt daran, dass der Preis für die Grundlast (Base) an der Strombörse geringer ist als für die Lastspitzen (Peak).

Der Jahresleistungspreis ist ein Entgelt für die verbrauchsunabhängige Leistung (Bereitstellung). Ihre Gesamtkosten errechnen sich als "Jahreshöchstleistung in kW x Leistungspreis in € pro kW".

Zur Ermittlung der Leistungskosten wird in 15 Minuten Intervallen die bezogene Leistung erfasst und der höchste gemessene Wert des Monats/ des Jahres in Rechnung gestellt. Der Energieversorger deckt dabei seine Kosten, die durch stark unregelmässig erfolgten Energiebezug entstehen. Es ist daher sowohl für den Versorger als auch für den Verbraucher sinnvoll, den Leistungsbedarf so gleichmässig wie möglch zu gestallten und damit Kosten zu sparen.

Spitzenlastmanagement ist also eine wichtige Sparmassnahme bei der derjenige weniger bezahlt, der Elektrizität gleichmässiger bezieht. Mit einem kleinen Energiekontrolling System überwachen und reduzieren Sie diese Leistungsspitzen ohne dabei merkbar den Betriebsablauf zu stören.


Leistungspreisgestaltung

Achten Sie bei der vertraglichen Leistungspreisgestaltung darauf, ob Sie einen Jahresleistungspreis oder einen Monatsleistungspreis mit Ihrem Versorger vereinbaren. Bei einer Monatsleistungspreisvereinbarung zahlen Sie immer den im jeweiligen Monat erzielten Höchstwert (Lastspitze). Ein Monatswert wirkt sich somit nicht auf die anderen Monate aus.

Das ist bei einer Jahresleistungspreisvereinbarung anders. Üblicherweise wird bei dieser Variante das arithmetische Mittel aus den zwei bis drei größten Monatsleistungen als Jahresleistung herangezogen. Die Praxis zeigt, dass eine Monatspreisregelung erst bei deutlich weniger als 2.000 Benutzerstunden günstiger als eine Jahrespreisregelung ist. Entscheidend ist der Vergleich der Jahreskosten. Häufig scheint der Monatsleistungspreis günstiger. Rechnen Sie also genau nach!


Benutzungsdauer

Die Benutzungsdauer (in Stunden) ist daher ein wichtiges Maß für die Gleichförmigkeit des Energieverbrauchs. Sie ist eine theoretische Größe, die sich nur berechnen lässt als "Jahresverbrauch in kWh / Jahreshöchstleistung in kW". Sie ist nicht mit der Betriebszeit zu verwechseln. Die Benutzungdauer sagt vielmehr aus, wie lange die verbrauchte Energie während eines Bezugs-zeitraums ausgereicht hätte, wenn sie immer mit der Höchstleistung aus dem Netz gezogen worden wäre. Die maximale Benutzungsdauer pro Jahr sind 8.760 Stunden. Einschichtbetriebe haben im Schnitt 1.500 Benutzungsstunden mit zwei Schichten 3.000 und mit drei Schichten mehr als 4.000 Stunden.

Wirkarbeitspreis

Neben dem Leistungspreis vereinbaren Sie mit Ihrem Stromlieferanten einen verbrauchsabhängigen Wirkarbeitspreis in Cent pro kWh. Dabei gibt es eine Differenzierung nach HT (Hochtarifzeit) und NT (Niedertarifzeit). Die Niedertarifzeit, meist Nachts und am Wochenende, ist günstiger, da in dieser Zeit weniger Strom verbraucht wird und die Stromproduzenten preisliche Anreize schaffen um eine kontinuierliche Auslastung zu erreichen.


Blindenergie

Blindenergie entsteht durch den Einsatz induktiver Verbraucher. Überall dort, wo Spulen zu finden sind (in Motoren, Pumpen, Kompressoren, Spulen) entsteht ein Magnetfeld, das Blindenergie erzeugt. Diese Blindenergie pendelt zwischen dem Verbraucher und dem Stromerzeuger hin und her und belastet so das elektrische Netz ohne zu einem Nutzen beizutragen. Der Versorger gewährt seinen Abnehmern eine bestimmte Menge Blindenergie (kVarh), meistens entsprechend 50% der Wirkenergie (kWh).

Werden auf Ihrer Stromrechnung Blindenergiekosten aufgeführt? Spätestens wenn das so ist, sollten Sie Ihre Stromrechnung von einem Fachmann prüfen lassen. Dann liegt es nahe, dass eine Kompensationsanlage für Blindenergie wirtschaftlich sein könnte.


Verrechnungspreis / Zähler / Messen

Eine weitere Vertragskomponente ist der Verrechnungspreis. Er teilt sich auf in den Preis für die Zählernutzung und den Preis für das Auslesen der Leistungsdaten (Messen). In diesen Positionen verbergen sich einige Gewinnbringer für die Netzbetreiber. So sind Zählermieten von über 100 € pro Monat keine Seltenheit. Im Einkauf ist ein Zähler schon für 1.000 € zu haben. Obwohl der Zähler bereits nach zehn Monaten bezahlt ist, ziehen die Netzbetreiber von Ihnen weiterhin Monat für Monat rund 100 € ein.

Beauftragen Sie doch einfach einen Dritten mit der Einrichtung Ihres Zählers. Die Liberalisierung macht es möglich. Energy Associates (ena) unterstützt ihre Kunden hier aktiv und reduziert Ihre Kosten.

Auch das Messen können Sie in absehbarer Zeit durch Dritte preiswerter durchführen lassen. Hierfür sind noch einige Gesetzeshürden zu überspringen.

Wir eliminieren für Sie Überzahlung. Schließlich sollen Sie keinen Cent mehr zahlen als notwendig.