| Die vom
industriellen und gewerblichen Endverbraucher zu entrichtenden
Energiekosten setzen sich aus mehreren klar zu differenzierenden
Kosten- blöcken zusammen. Energiebezug, Netznutzung,
staatliche Abgaben und Steuern.
Der Strom- und Netzkostenanteil beträgt
etwa 60% der Energiekosten, staatliche Abgaben und Steuern
belasten den Endabnehmer zu etwa 40%.
Die im Folgenden aufgeführten
Rechnungspositionen verdienen besondere Beachtung. In
jeder einzelnen Position steckt Kostensenkungspotential.
• Leistungskosten
/ Leistungspreisgestaltung
• Benutzungsdauer
• Wirkarbeitskosten
• Blindenergie
• Verrechnungspreis
/ Zähler / Messen
Leistungskosten
Sondervertragskunden werden Leistungskosten
in Rechnung gestellt. Die Leistungskosten können
schnell 20% – 30% der Stromrechnung ausmachen.
Betragen sie mehr als 20%, so besteht in der Regel ein
gut ausschöpfbares Sparpotential. Je niedriger
Ihre Höchstleistung und je glatter (flacher) Ihr
Lastprofil ist, desto geringer werden Ihre Stromkosten
sein. Das liegt daran, dass der Preis für die Grundlast
(Base) an der Strombörse geringer ist als für
die Lastspitzen (Peak).
Der Jahresleistungspreis ist ein
Entgelt für die verbrauchsunabhängige Leistung
(Bereitstellung). Ihre Gesamtkosten errechnen sich als
"Jahreshöchstleistung in kW x Leistungspreis
in € pro kW".
Zur Ermittlung der Leistungskosten
wird in 15 Minuten Intervallen die bezogene Leistung
erfasst und der höchste gemessene Wert des Monats/
des Jahres in Rechnung gestellt. Der Energieversorger
deckt dabei seine Kosten, die durch stark unregelmässig
erfolgten Energiebezug entstehen. Es ist daher sowohl
für den Versorger als auch für den Verbraucher
sinnvoll, den Leistungsbedarf so gleichmässig wie
möglch zu gestallten und damit Kosten zu sparen.
Spitzenlastmanagement ist also eine
wichtige Sparmassnahme bei der derjenige weniger bezahlt,
der Elektrizität gleichmässiger bezieht. Mit
einem kleinen Energiekontrolling System überwachen
und reduzieren Sie diese Leistungsspitzen ohne dabei
merkbar den Betriebsablauf zu stören.
Leistungspreisgestaltung
Achten Sie bei der vertraglichen Leistungspreisgestaltung
darauf, ob Sie einen Jahresleistungspreis oder einen
Monatsleistungspreis mit Ihrem Versorger vereinbaren.
Bei einer Monatsleistungspreisvereinbarung zahlen Sie
immer den im jeweiligen Monat erzielten Höchstwert
(Lastspitze). Ein Monatswert wirkt sich somit nicht
auf die anderen Monate aus.
Das ist bei einer Jahresleistungspreisvereinbarung
anders. Üblicherweise wird bei dieser Variante
das arithmetische Mittel aus den zwei bis drei größten
Monatsleistungen als Jahresleistung herangezogen. Die
Praxis zeigt, dass eine Monatspreisregelung erst bei
deutlich weniger als 2.000 Benutzerstunden günstiger
als eine Jahrespreisregelung ist. Entscheidend ist der
Vergleich der Jahreskosten. Häufig scheint der
Monatsleistungspreis günstiger. Rechnen Sie also
genau nach!
Benutzungsdauer
Die Benutzungsdauer (in Stunden) ist
daher ein wichtiges Maß für die Gleichförmigkeit
des Energieverbrauchs. Sie ist eine theoretische Größe,
die sich nur berechnen lässt als "Jahresverbrauch
in kWh / Jahreshöchstleistung in kW". Sie
ist nicht mit der Betriebszeit zu verwechseln. Die Benutzungdauer
sagt vielmehr aus, wie lange die verbrauchte Energie
während eines Bezugs-zeitraums ausgereicht hätte,
wenn sie immer mit der Höchstleistung aus dem Netz
gezogen worden wäre. Die maximale Benutzungsdauer
pro Jahr sind 8.760 Stunden. Einschichtbetriebe haben
im Schnitt 1.500 Benutzungsstunden mit zwei Schichten
3.000 und mit drei Schichten mehr als 4.000 Stunden.
Wirkarbeitspreis
Neben dem Leistungspreis vereinbaren
Sie mit Ihrem Stromlieferanten einen verbrauchsabhängigen
Wirkarbeitspreis in Cent pro kWh. Dabei gibt es eine
Differenzierung nach HT (Hochtarifzeit) und NT (Niedertarifzeit).
Die Niedertarifzeit, meist Nachts und am Wochenende,
ist günstiger, da in dieser Zeit weniger Strom
verbraucht wird und die Stromproduzenten preisliche
Anreize schaffen um eine kontinuierliche Auslastung
zu erreichen.
Blindenergie
Blindenergie entsteht durch den Einsatz
induktiver Verbraucher. Überall dort, wo Spulen
zu finden sind (in Motoren, Pumpen, Kompressoren, Spulen)
entsteht ein Magnetfeld, das Blindenergie erzeugt. Diese
Blindenergie pendelt zwischen dem Verbraucher und dem
Stromerzeuger hin und her und belastet so das elektrische
Netz ohne zu einem Nutzen beizutragen. Der Versorger
gewährt seinen Abnehmern eine bestimmte Menge Blindenergie
(kVarh), meistens entsprechend 50% der Wirkenergie (kWh).
Werden auf Ihrer Stromrechnung Blindenergiekosten
aufgeführt? Spätestens wenn das so ist, sollten
Sie Ihre Stromrechnung von einem Fachmann prüfen
lassen. Dann liegt es nahe, dass eine Kompensationsanlage
für Blindenergie wirtschaftlich sein könnte.
Verrechnungspreis / Zähler / Messen
Eine weitere Vertragskomponente ist
der Verrechnungspreis. Er teilt sich auf in den Preis
für die Zählernutzung und den Preis für
das Auslesen der Leistungsdaten (Messen). In diesen
Positionen verbergen sich einige Gewinnbringer für
die Netzbetreiber. So sind Zählermieten von über
100 € pro Monat keine Seltenheit. Im Einkauf ist
ein Zähler schon für 1.000 € zu haben.
Obwohl der Zähler bereits nach zehn Monaten bezahlt
ist, ziehen die Netzbetreiber von Ihnen weiterhin Monat
für Monat rund 100 € ein.
Beauftragen Sie doch einfach einen
Dritten mit der Einrichtung Ihres Zählers. Die
Liberalisierung macht es möglich. Energy Associates
(ena) unterstützt ihre Kunden hier aktiv und reduziert
Ihre Kosten.
Auch das Messen können Sie in
absehbarer Zeit durch Dritte preiswerter durchführen
lassen. Hierfür sind noch einige Gesetzeshürden
zu überspringen.
Wir eliminieren für Sie Überzahlung.
Schließlich sollen Sie keinen Cent mehr zahlen
als notwendig.
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