Mit dem
Inkrafttreten des neuen Energiewirtschaftsgesetzes am
13. Juli 2005 wurde die neue Bundesnetzagentur (BNA)
mit der Regulierung der Stromnetze in Deutschland beauftragt.
Sie soll nach dem Willen der Politik für ein Wiederbeleben
des Wettbewerbs auf den deutschen Strom- und Gasmärkten
sorgen.
Die Netze für Strom und Gas sollen
allen Anbietern auf dem deutschen Markt diskriminierungsfrei
zugänglich sein. Bisher war das nicht der Fall.
Neuen Anbietern von Energie, die meist schneller und
flexibler als die ehemaligen Strommonopolisten sind,
wurden immer wieder Steine in den Weg gelegt. Die Abwicklung
war bürokratisch und dauerte lange.
Fakt ist: Die Preise für die
Durchleitung von Strom sind viel zu hoch. In Schweden,
England und Wales zum Beispiel sind die Netzkosten nur
halb so hoch wie in Deutschland. Die Stromkonzerne rechtfertigen
sich immer wieder mit dem hohen technischen Standard
der Stromnetze. Die exorbitanten Gewinne in den Bilanzen
der ehemaligen Monopolisten und die bisherige Kalkulationspraxis
lassen jedoch anderes vermuten.
Netzbetreiber sind heute gesetzlich
dazu verpflichtet, einen diskriminierungs-freien Zugang
zu ihren Leitungsnetzen zu ermöglichen. Erklärtes
Ziel der BNA ist es ab 2007 sukzessive zur sogenannten„Anreizregulierung“
für Netzbetreiber überzugehen. Ziel der Anreizregulierung
ist es die Renditen der Netzbetreiber stärker an
die Kosteneffizienz des Netzbetriebs zu koppeln und
damit Preissenkungspotentiale zu erschließen und
somit den Wettbewerb in Deutschland zu beschleunigen.
Diese Kostensenkungen sollen über
den Preis an die Kunden weitergegeben werden. Es bleibt
abzuwarten, ob das gelingt. Die Effekte sind aber überschaubar.
Eine Senkung der Netzpreise um 20% würde Ihre Stromrechnung
im Durchschnitt immerhin um 7% reduzieren.

Grafik: Organigram des
Netzzugangs von Industrie und Gewerbekunden in Deutschland
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