Unternehmen Energievertragsmanagement Strommarkt Kontakt  


Glossar



 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Rechnungsprüfung

Bei der Erstellung einer akkuraten Stromrechnung müssen viele Faktoren einbezogen werden. Deshalb erscheint eine Stromrechnung auf den ersten Blick recht komplex.

Im Rahmen der Erfassung Ihrer Energiedaten führt Energy Associates (ena) die Prüfung Ihrer Energierechnungen durch. Hierbei werden sämtliche Positionen aus den Kostenblöcken Energiebezug, Netznutzung sowie staatliche Abgaben und Steuern auf förmliche Fehlerfreiheit und Plausibilität geprüft.
Vorrausgesetzt diese Kostenblöcke werden auch tatsächlich getrennt von einander in Ihrer  Energierechnung ausgewiesen. Fehlt diese Transparenz,
kommen Sie nicht umher mit Ihrem Versorger ein Gespräch zu führen.


Kostenblöcke des Industriestrompreises

Stromkosten

Der Strompreis setzt sich aus drei massgeblichen Bestandteilen zusammen.

Dem Arbeitspreis, einer verbrauchsabhängigen Strompreiskomponente, berechnet in Ct./ Kwh. Dem Leistungspreis, einem Entgelt für die Bereit-stellung von elektrischer Leistung, berechnet in Euro/Jahr oder durch einen Betrag in Abhängigkeit von der jeweils beanspruchte Spitzenleistung (kW) einer bestimmten Abrechnungsperiode. Sowie einem Verrechnungspreis, der sich auf technisch notwendigen Mess- und Steuereinrichtungen (Zähler, etc.) bezieht, in der Regel in Euro pro Jahr.


Netzkosten

Netznutzungsentgelte sind im liberalisierten Energiemarkt Entgelte die Stromnetzbetreiber für die Nutzung Ihrer Netze (sogenannte Netznutzung) zur Durchleitung von Strom von den Stromlieferanten erheben. Alle Stromnetz-betreiber in Deutschland haben ihre jeweils gültigen Netznutzungsentgelte im Internet zu veröffentlichen. Die Regularien über die Erhebung von Entgelten werden in der Verbändevereinbarung II+ geregelt und die Ausführung im zugehörigen Kommentarband des Verbandes der Netzbetreiber (VDN) beschrieben. Entsprechend dem neuen Energiewirtschaftsgesetz wird die Ermittlung der Netznutzungentgelte in der Stromnetzentgeltverordnung (StromNEV) geregelt.


Konzessionsabgabe

Die Konzessionsabgabe ist in der Konzessionsabgabeverordnung von 1999 geregelt. Das Gesetz ermöglicht es Städten und Gemeinden, eine Abgabe für die Benutzung öffentlicher Wege und Plätze für die Errichtung und den Betrieb von Versorgungseinrichtungen zu erheben. Bei Gemeinden bis zu 25.000 Einwohnern beträgt die Konzessionsabgabe 1,32 € pro kWh, bis 100.000 Einwohner 1,59 €, bis 500.000 Einwohner 1,99 € und darüber 2,39 €. Sondervertragskunden zahlen 0,11 Ct./ KWh.


KWK Abgabe


Das am 1. April 2002 in Kraft getretene KWK-Gesetz dient dem Ausbau von umweltfreundlichen Technologien zur Stromerzeugung und insbesondere dem Schutz der Energieerzeugung durch Kraft-Wärme-Koppelung. Bis zum Jahr 2005 soll im Vergleich zum Basisjahr 1998 durch die Nutzung der Kraft-Wärme-Kopplung eine Minderung der jährlichen Kohlendioxid-Emissionen in der Bundesrepublik Deutschland in einer Größenordnung von 10 Millionen Tonnen und bis zum Jahr 2010 von insgesamt bis zu 23 Millionen Tonnen, mindestens aber 20 Millionen Tonnen, erzielt werden. Die KWK Abgabe beträgt derzeitig 0,32 Ct./ Kwh.


EEG Abgabe


Das Gesetz zur Förderung der Erneuerbaren Energien (EEG) wurde im Bundestag 2000 beschlossen und im August 2004 novelliert, um den Anteil regenerativer Energien am gesamten Energie-Mix zu erhöhen. Durch das Gesetz sind die Stromversorger verpflichtet Wind-, Sonnen- oder Biomasse-strom zu einem erhöhten, gesetzlich fixierten Betrag zu kaufen und in ihr Netz einzuspeisen. Die Mehrkosten, die den Stromversorgern hierdurch entstehen, werden durch ein Umlageverfahren auf alle Endverbraucher in Deutschland verteilt. Durch den Anstieg des Stromanteils aus Erneuerbaren Energien sind die Stromkosten insgesamt gestiegen. Inzwischen beträgt der Anteil EEG-Stroms mehr als 12% des Stromaufkommens. Die EEG Abgabe beträgt durchschnittlich 0,54 Ct./ Kwh, wird von den Energielieferanten jedoch häufig individuell in Rechnung gestellt.


Stromsteuer

Die Stromsteuer - auch als Öko-Steuer bezeichnet – wurde im April 1999 eingeführt, um einen bewussteren und effizienteren Umgang mit den wert-vollen Rohstoffen zu erreichen. In mehreren Stufen wurde diese von 1,02 Ct./ Kwh auf mittlerweile 2,05 Ct./ Kwh angehoben - zuzüglich der darauf entfallenden Mehrwertsteuer. Tendenz steigend. Für Unternehmen des produzierenden Gewerbes besteht die Möglichkeit auf Steuerreduktion.

Weitere Informationen rund um die Stromsteuererstattung erhalten Sie unter www.zoll.de (Suchwort: Stromsteuer).


Mehrwertsteuer

In Deutschland beträgt die Mehrwertsteuer zur Zeit 19%. Sie wird auf die Energiekosten, die Netzkosten sowie staatliche Abgaben aufgeschlagen.
Zudem wird die Mehrwertsteuer auch auf energiebezogene Steuern wie die Stromsteuer erhoben.