Bei
der Erstellung einer akkuraten Stromrechnung müssen
viele Faktoren einbezogen werden. Deshalb erscheint
eine Stromrechnung auf den ersten Blick recht komplex.
Im Rahmen der Erfassung Ihrer Energiedaten
führt Energy Associates (ena) die Prüfung
Ihrer Energierechnungen durch. Hierbei werden sämtliche
Positionen aus den Kostenblöcken Energiebezug,
Netznutzung sowie staatliche Abgaben und Steuern auf
förmliche Fehlerfreiheit und Plausibilität
geprüft.
Vorrausgesetzt diese Kostenblöcke werden auch tatsächlich
getrennt von einander in Ihrer Energierechnung
ausgewiesen. Fehlt diese Transparenz,
kommen Sie nicht umher mit Ihrem Versorger ein Gespräch
zu führen.
Kostenblöcke
des Industriestrompreises

Stromkosten
Der Strompreis setzt sich aus drei massgeblichen Bestandteilen
zusammen.
Dem Arbeitspreis, einer verbrauchsabhängigen Strompreiskomponente,
berechnet in Ct./ Kwh. Dem Leistungspreis, einem Entgelt
für die Bereit-stellung von elektrischer Leistung,
berechnet in Euro/Jahr oder durch einen Betrag in Abhängigkeit
von der jeweils beanspruchte Spitzenleistung (kW) einer
bestimmten Abrechnungsperiode. Sowie einem Verrechnungspreis,
der sich auf technisch notwendigen Mess- und Steuereinrichtungen
(Zähler, etc.) bezieht, in der Regel in Euro pro
Jahr.
Netzkosten
Netznutzungsentgelte sind im liberalisierten Energiemarkt
Entgelte die Stromnetzbetreiber für die Nutzung
Ihrer Netze (sogenannte Netznutzung) zur Durchleitung
von Strom von den Stromlieferanten erheben. Alle Stromnetz-betreiber
in Deutschland haben ihre jeweils gültigen Netznutzungsentgelte
im Internet zu veröffentlichen. Die Regularien
über die Erhebung von Entgelten werden in der Verbändevereinbarung
II+ geregelt und die Ausführung im zugehörigen
Kommentarband des Verbandes der Netzbetreiber (VDN)
beschrieben. Entsprechend dem neuen Energiewirtschaftsgesetz
wird die Ermittlung der Netznutzungentgelte in der Stromnetzentgeltverordnung
(StromNEV) geregelt.
Konzessionsabgabe
Die Konzessionsabgabe ist in der Konzessionsabgabeverordnung
von 1999 geregelt. Das Gesetz ermöglicht es Städten
und Gemeinden, eine Abgabe für die Benutzung öffentlicher
Wege und Plätze für die Errichtung und den
Betrieb von Versorgungseinrichtungen zu erheben. Bei
Gemeinden bis zu 25.000 Einwohnern beträgt die
Konzessionsabgabe 1,32 € pro kWh, bis 100.000 Einwohner
1,59 €, bis 500.000 Einwohner 1,99 € und darüber
2,39 €. Sondervertragskunden zahlen 0,11 Ct./ KWh.
KWK Abgabe
Das am 1. April 2002 in Kraft getretene KWK-Gesetz dient
dem Ausbau von umweltfreundlichen Technologien zur Stromerzeugung
und insbesondere dem Schutz der Energieerzeugung durch
Kraft-Wärme-Koppelung. Bis zum Jahr 2005 soll im
Vergleich zum Basisjahr 1998 durch die Nutzung der Kraft-Wärme-Kopplung
eine Minderung der jährlichen Kohlendioxid-Emissionen
in der Bundesrepublik Deutschland in einer Größenordnung
von 10 Millionen Tonnen und bis zum Jahr 2010 von insgesamt
bis zu 23 Millionen Tonnen, mindestens aber 20 Millionen
Tonnen, erzielt werden. Die KWK Abgabe beträgt
derzeitig 0,32 Ct./ Kwh.
EEG Abgabe
Das Gesetz zur Förderung der Erneuerbaren Energien
(EEG) wurde im Bundestag 2000 beschlossen und im August
2004 novelliert, um den Anteil regenerativer Energien
am gesamten Energie-Mix zu erhöhen. Durch das Gesetz
sind die Stromversorger verpflichtet Wind-, Sonnen-
oder Biomasse-strom zu einem erhöhten, gesetzlich
fixierten Betrag zu kaufen und in ihr Netz einzuspeisen.
Die Mehrkosten, die den Stromversorgern hierdurch entstehen,
werden durch ein Umlageverfahren auf alle Endverbraucher
in Deutschland verteilt. Durch den Anstieg des Stromanteils
aus Erneuerbaren Energien sind die Stromkosten insgesamt
gestiegen. Inzwischen beträgt der Anteil EEG-Stroms
mehr als 12% des Stromaufkommens. Die EEG Abgabe beträgt
durchschnittlich 0,54 Ct./ Kwh, wird von den Energielieferanten
jedoch häufig individuell in Rechnung gestellt.
Stromsteuer
Die Stromsteuer - auch als Öko-Steuer
bezeichnet – wurde im April 1999 eingeführt,
um einen bewussteren und effizienteren Umgang mit den
wert-vollen Rohstoffen zu erreichen. In mehreren Stufen
wurde diese von 1,02 Ct./ Kwh auf mittlerweile 2,05
Ct./ Kwh angehoben - zuzüglich der darauf entfallenden
Mehrwertsteuer. Tendenz steigend. Für Unternehmen
des produzierenden Gewerbes besteht die Möglichkeit
auf Steuerreduktion.
Weitere Informationen rund um die Stromsteuererstattung
erhalten Sie unter www.zoll.de (Suchwort: Stromsteuer).
Mehrwertsteuer
In Deutschland beträgt die Mehrwertsteuer zur Zeit
19%. Sie wird auf die Energiekosten, die Netzkosten
sowie staatliche Abgaben aufgeschlagen.
Zudem wird die Mehrwertsteuer auch auf energiebezogene
Steuern wie die Stromsteuer erhoben.
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